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Richtlinie A - Chemische Abfälle und Giftstoffe

1997-7-8 · Richtlinie A - Chemische Abfälle und Giftstoffe . Chemische Abfälle und Giftstoffe dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden oder in das kommunale Abwassernetz eingeleitet werden. Insbesondere wird auf das sogenannte "Verdünnungsverbot" hingewiesen.

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